__ damit beauftragt, die Urkunden zu fälschen. Auch wenn dies weitgehend durch die Verurteilung wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung erfasst wird, muss aufgrund der gesamten Umstände im Vergleich zum Referenzsachverhalt von einer nicht unerheblichen kriminellen Energie gesprochen werden. Das objektive Tatverschulden ist mit Blick auf den gesamten Strafrahmen allerdings noch im leichten Bereich anzusiedeln. 16.2.2 Subjektives Tatverschulden In subjektiver Hinsicht ist der Vorinstanz zuzustimmen, wonach der Beschuldigte 1 direktvorsätzlich handelte.