Wie die Vorinstanz korrekt festhielt, drängt sich im Vergleich zum Referenzsachverhalt eine Korrektur nach oben auf. Adressatin der beiden gefälschten Dokumente ist eine Sozialbehörde, die es sich gerade zur Aufgabe macht, Personen in finanziell schwierigen Situationen zu unterstützen, so auch die Ehegatten ________. Die Vorgehensweise des Beschuldigten 1 offenbart eine deutliche Geringschätzung gegenüber der Behörde und der Rechtsordnung. Die Tat wurde minutiös geplant und zielgerichtet umgesetzt. Mangels entsprechender Computerkenntnisse wurde F.________ damit beauftragt, die Urkunden zu fälschen.