Die Urkundenfälschung schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs gegenüber Urkunden (BOOG, in: Basler Kommentar StGB/JStG, 4. Aufl. 2019, N 2 zu Art. 251 StGB). Die Beschuldigten reichten in Mittäterschaft zwei gefälschte, d.h. mit tieferen Saldi versehene Bankkontoauszüge bei der Gemeinde I.________ als Grundlage