Zudem ist erstellt, dass der Sozialdienst absichtlich getäuscht wurde. Dem Sozialhilfeantrag wurden dabei sogar gefälschte Urkunden beigelegt, welche die Beschuldigten – unter Anstiftung einer Drittperson – extra hierfür erstellen liessen. Die eingereichten Unterlagen dienten ohne weiteres und erfolgreich dazu, das Gesamtbild der Einkommensverhältnisse der Beschuldigten zu beschönigen und somit das Sozialamt davon abzuhalten, näher hinzuschauen. Der deliktische Wille ist klar erkennbar.