_, wonach der Tatentschluss bei F.________ bereits vorgelegen habe und gar nicht habe erweckt werden müssen, nicht zu. Das Gegenteil war der Fall. A.________ hat einen direkten, psychisch-intellektuellen, motivierenden und kausalen Einfluss auf die Bildung ihres Tatentschlusses gehabt. Daran ändert nichts, dass er in der Ausführungsphase mangels des nötigen Fachwissens keinen entscheidenden Einfluss mehr ausübte.