Durch die Fälschung der Bankbelege durch F.________ stimmte die tatsächliche Ausstellerin nicht mit dem angeblichen Aussteller, nämlich den zuständigen Verantwortlichen der O.________ AG, überein. Anlässlich der Hauptverhandlung schilderte F.________ das genaue Tatvorgehen: Sie deckte den Originalauszug ab, erstellte das Briefpapier mit dem Logo der O.________ AG, anschliessend wurde im Word manuell der Aufbau vorbereitet und der Text wurde darauf gedruckt. Sie hat eine unechte Urkunde hergestellt. Entgegen der Ansicht von Rechtsanwalt H.________ war es keine Falschbeurkundung, zumal F.___