Die Inkaufnahme durch Billigen oder Einverständnis im Sinne des Eventualvorsatzes erfasst auch den unerwünschten, aber um des Handlungsziels Willen hingenommenen Erfolg. In Mittäterschaft begangene Tatbeiträge werden jedem Mittäter zugerechnet (Urteil des Bundesgerichts 6B_1054/2023 vom 19. Februar 2024 E. 4.1.1 mit Hinweisen). 12.2 In concreto 12.2.1 Ad Urkundenfälschung durch Anstiftung Betreffend die Anstiftung zur Urkundenfälschung kann ebenfalls auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1312 f.):