Sie machten gegenüber der Gemeinde I.________ wissentlich und willentlich unzutreffende Angaben über ihre Wohnverhältnisse bzw. über ihr Einkommen und haben aufgrund der bewussten Nichtdeklaration des 4- bzw. 5-Personenhaushalts, der Nichtbeteiligung von F.________ und G.________ an den Mietkosten sowie des Verschweigens von Einkünften der Beschuldigten 2 und einer Nebenkostenrückerstattung im hier noch zu beurteilenden Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. August 2019 Sozialhilfeleistungen in der Höhe von CHF 23'976.55 erlangt, auf welche sie keinen Anspruch hatten. IV. Rechtliche Würdigung