Nach dieser Theorie hätte sie allerdings auch das Haupteinkommen bei der Firma P.________ AG nicht angeben müssen. Solche Überlegungen machen keinen Sinn und zeigen, dass sie über ihre Pflichten bestens Bescheid wusste. Den Aussagen von F.________ ist ins- 30 besondere auch zu entnehmen, dass sie die Bestimmungen wortwörtlich auf T.________ übersetzt habe, C.________ somit gewusst hat, dass sie Zusatzeinkünfte melden muss, dies aber trotzdem nicht gemacht hat (p. 1197 Z. 32 ff.).