Den Ehegatten ________ war damit die Bedeutung des Geschäfts klarerweise bewusst. Ihre Aussagen, wonach sie nichts (C.________) oder nicht viel (A.________) verstanden hätten und einfach unterschrieben hätten, werden deshalb als Schutzbehauptung qualifiziert. Ihren ausweichenden und widersprüchlichen Aussagen, auf die bereits eingegangen wurde, ist zu entnehmen, dass sie ihre Pflichten ohne weiteres kannten und die für die Berechnung der Sozialhilfe relevanten Tatsachen (Haushaltsgrösse, Mietzinsausfällen und Zusatzeinkünfte) gegenüber der Gemeinde bewusst verschwiegen haben.