Entsprechend sind die Antragsteller gehalten, Unterlagen zu ihren finanziellen Verhältnissen einzureichen, wahrheitsgemäss ein entsprechendes Formular auszufüllen, und die Richtigkeit ihrer Angaben unterschriftlich zu bestätigen. Die Bedeutung der ganzen Angelegenheit ergibt sich damit ohne Weiteres auch für Personen mit bescheidenen Deutschkenntnissen oder Schulbildung. Dass die Vergabe von Sozialhilfe streng reglementiert ist, wird den Gesuchstellern auch insofern vor Augen geführt, als nicht nur der Sozialhilfeantrag, sondern auch der Erhalt und die Kenntnisnahme der «Bestimmungen für den Bezug von Sozialhilfe» durch Unterschrift und damit persönlich quittiert werden muss.