29 ihnen keinen Dolmetscher zur Verfügung gestellt habe, vermag sie somit nicht zu entlasten. Weiter hält die Vorinstanz zutreffend Folgendes fest: Es ist allgemein bekannt, dass die Vergabe finanzieller Unterstützungen durch eine Gemeinde an enge Vorgaben geknüpft ist. Entsprechend sind die Antragsteller gehalten, Unterlagen zu ihren finanziellen Verhältnissen einzureichen, wahrheitsgemäss ein entsprechendes Formular auszufüllen, und die Richtigkeit ihrer Angaben unterschriftlich zu bestätigen.