Weder sei ihnen bewusst gewesen, dass sie die entsprechenden Sachverhalte hätten melden müssen, noch hätten sie je die Absicht gehabt, die Sozialbehörde zu betrügen oder zu schädigen. Die Eheleute beriefen sich, wie bereits im Zusammenhang mit den angeklagten Urkundenfälschungen, auf ihre Unbeholfenheit im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten. Sie könnten nicht lesen, nicht schreiben, sie würden nicht oder kaum Deutsch verstehen und vor allem habe man ihnen keinen Dolmetscher zur Seite gestellt, der ihnen alles erklärt hätte.