410 Z. 231 ff.). Insofern ist zu klären, ob die Ehegatten ________ die ihnen im Rahmen des Vorwurfs des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen zur Last gelegten Tatsachen bewusst verschwiegen haben. 11.4 Beweiswürdigung der Kammer 11.4.1 Zu den Wohnverhältnissen Die Kammer orientiert sich wie die Vorinstanz zunächst an den Personenstammblättern der Einwohnerkontrolle (pag. 192 f.). Die An- und Abmeldungen von G.________ und F.________ bei der Gemeinde bilden ein gewichtiges Indiz für die Ermittlung der Aufenthaltsdauer.