1629 Z. 31). Sie habe bis zu ihrer Einreise in die Schweiz im Jahr 1996 und nach ihrem Auszug aus dem Elternhaus im Jahr 2005 kaum Kontakt zu ihren Eltern gehabt. Seit 2015 betreue ihre Mutter ihr jüngstes Kind und seit August 2023 pflege sie wieder engen Kontakt mit ihrem Vater (pag. 1633 Z. 26 f., pag. 1636 Z. 41 ff.). Auch F.________ kenne sie gut, da diese bei ihren Eltern gewohnt habe (unter anderem pag. 1629 Z. 31 f.). Sie sei eifersüchtig auf F.________ gewesen, da diese für ihre Eltern wie eine Tochter gewesen sei, und sie habe gewollt, dass F.________ aus dem Haus ihrer Eltern auszieht (pag. 1634 Z. 34 f., pag. 1638 Z. 3 ff.).