Auch verstrickte sich die Beschuldigte 2 in zahlreiche Widersprüche. So bezichtigte sie – wie auch ihr Ehemann – anlässlich der delegierten Einvernahme vom 20. August 2020 noch G.________, ihr bei der Urkundenfälschung geholfen zu haben, um Kontobezüge vor ihrem Ehemann zu verheimlichen (pag. 460 f.). Als F.________ ein Geständnis ablegte, wonach sie die Urkunden gefälscht habe, änderte die Beschuldigte 2 umgehend ihre Aussagen. So habe nun F.________ die Bankauszüge eigenmächtig und ohne Wissen der Beschuldigten 2 gefälscht (pag. 1656 Z. 29 ff.).