1644 Z. 1 ff.), was bei Annahme einer ungünstigen Legalprognose für die Ausfällung einer unbedingten Strafe ebenfalls nicht der Wahrheit entsprechen dürfte. Es liessen sich noch zahlreiche weitere Beispiele aufführen, bei welchen der Beschuldigte 1 widersprüchliche und unglaubhafte Aussagen getätigt hat. Je nachdem, was ihm gerade zugutekommt, ändert er seine Meinung sprunghaft (so bspw. in Bezug auf die Anzahl seiner Geschwister, welche von elf über acht zu fünf Geschwister variiert, pag. 769/83, pag. 1206 Z. 5 ff. sowie pag.