Aus den Aussagen von G.________ geht hervor, dass der Beschuldigte 1 auch ihr gegenüber nicht ehrlich war. So habe er ihr beispielsweise gesagt, dass er im Bundeshaus arbeite, dass er Kontakte mit Polizisten habe und, dass es einen Code gebe, welchen man eingeben könne, und man sehe auch die nicht öffentlichen Profile [von Facebook, Instagram und co.]. Deshalb sehe er alle ihre Profile (pag. 552