_ ausgeschlossen werden. F.________ sagte denn auch aus, dass ihr bei den Fälschungen niemand behilflich gewesen sei. Mithin kommt nur sie als Haupttäterin in Frage. Sie konnte dem erstinstanzlichen Gericht konkrete Fragen zur Vorgehensweise bei der Fälschung der Bankauszüge beantworten. Ihre Aussagen lassen sich sodann auch mit den Sicherstellungen auf ihrem Laptop in Einklang bringen. So ist ersichtlich, dass die Dokumente kurz vor der Einreichung des Sozialhilfeantrags letztmals bearbeitet und gedruckt wurden (pag. 654 ff. und 681 ff.). Auch stimmt ihre Aussage, wonach sie den Sozialhilfeantrag ausgefüllt habe, mit der Handschriftenanalyse [pag. 921 ff., konkret pag.