In der Folge liess sich G.________ auch auf Druck von Seiten des Beschuldigten 1 hin nicht zu Falschaussagen bewegen, was ihre Glaubwürdigkeit bestärkt. Die Aussagen von G.________ lassen sich zudem mit weiteren Beweismitteln in Übereinstimmung bringen, namentlich mit den Schlussfolgerungen im Berichtsrapport Forensik vom 24. Mai 2022 (pag. 921 ff.), welcher bestätigt, dass F.________ den Antrag auf Sozialhilfe ausgefüllt habe. Letztlich werden sie auch durch die Schilderungen von F.________ anlässlich der Hauptverhandlung vollumfänglich bestätigt (pag. 1190 Z. 30 ff.). Dass G.___