_ detailliert, wie der Beschuldigte 1 sie angerufen und gesagt habe, dass sie gegenüber dem Sozialamt lügen solle. So solle sie sagen, dass sie nicht bei ihm gewohnt habe, nur übers Wochenende dort gewesen sei, und in Bezug auf das gemeinsame Konto sagen solle, dass es sich um ihr Geld handle und nicht um seines. Auch hätte sie Nachweise schicken sollen, sie wisse aber nicht mehr genau, was sie hätte schicken sollen (pag. 506 Z. 141 ff.). Vor dem Hintergrund, dass gegenüber dem Beschuldigten 1 zu dieser Zeit der Vorwurf gemacht wurde, er habe gegenüber dem Sozialamt Gelder verschwiegen und Mitbewohnende nicht angegeben, erscheinen diese Angaben von G.___