» Sie hielt auch wiederholt und trotz anderslautender Vorhalte fest, dass der Beschuldigte 1 nach ihrer Wahrnehmung keinen Lohn für seine Arbeit als Pastor bezogen habe. So bereits auch in ihrer ersten Einvernahme, als sie auf Frage, ob A.________ finanziell entschädigt worden sei, wiederholt antwortete: «Nein, nicht dass ich wüsste» (pag. 513 Z. 453 f. sowie pag. 515 Z. 537 f.) bzw. sie glaube, dass er gratis gearbeitet habe (pag. 515 Z. 573 ff.) und sie nichts davon wisse, dass er Lohn erhalten habe (pag. 516 Z. 587 f.). Auch auf Vorhalt der Tabelle «Salary» (Beilage Nr. 10, pag. 537) gab sie an, dass ihr diese Tabelle nichts sage (pag. 513 Z. 468 f.).