546 Z. 320 f.). Zudem gab sie an, dass sie erst dazu gekommen sei, als sie schon mittendrin [also bereits am Fälschen] gewesen seien (pag. 545 Z. 247), was als ausgefallenes Detail auffällt. Zudem habe F.________ gesagt, dass er dies von ihr verlange und dass dies morgen eingereicht werden müsse. Das sei Scheisse und es sei falsch (pag. 545 Z. 247 ff.). G.________ beschrieb weiter im Detail die auffällige Gemütsverfassung der anwesenden Personen: Der Beschuldigte 1 und F.________ hätten gestresst gewirkt, weil man wohl zeitnah die Dokumente habe einreichen müssen, wobei F.__