Dem schliesst sich die Kammer an. So konnte sie ihre Beobachtungen örtlich und zeitlich eingrenzen. Sie habe damals nicht mehr bei den Ehegatten ________ gewohnt, habe aber im Rahmen von Besuchen einiges mitbekommen (pag. 542 Z. 122 ff.). Auf Frage, woher sie wisse, dass F.________ Kontoauszüge gefälscht habe, erklärte sie, dass sie damals dabei gewesen sei. Sie habe gesehen, wie F.________ am Laptop gesessen sei und sich beschwert habe, dass sie dies jetzt machen müsse. Dann seien die Dokumente ausgedruckt worden und es habe geheissen «ist es ok so» (pag. 546 Z. 320 f.).