12 schilderte die Abläufe mit prägnanten Einzelheiten. So gab sie wiederholt an, dass F.________ dem Ehepaar ________ beim Antrag auf Sozialhilfe behilflich gewesen sei, und gab weitergehend zu Protokoll, dass F.________ auf Anweisung des Beschuldigten 1 auch Dokumente gefälscht habe (so erstmals pag. 544 Z. 230 ff.), womit sie diesen stark belastete. Sie blieb auch nach Rückfragen bei dieser Darstellung. Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass die Aussagen von G.________ zahlreiche Realkriterien aufwiesen. Dem schliesst sich die Kammer an.