Vor diesem Hintergrund ist ihr damaliges Aussageverhalten grundsätzlich nachvollziehbar. Im Rahmen der zweiten Befragung gab G.________ dann umfassend Auskunft und machte dabei auffallend differenzierte Aussagen. Soweit sie Fragen nicht aufgrund eigener Beobachtung und damit aus ihrer Sicht nicht ausreichend zuverlässig beantworten konnte, äusserte sie sich zurückhaltend. Vorgänge, die ihr aufgrund eigener Wahrnehmung zur Kenntnis gelangt sind, beschrieb sie ohne Unsicherheiten und