in der ersten delegierten polizeilichen Befragung bereitwillig Auskunft zu ihrer persönlichen Situation und zur Bekanntschaft mit den Ehegatten ________. Fragen zu abgeänderten Kontoauszügen wollte sie nur «unter vier Augen» beantworten und wies darauf hin, dass sie Probleme bekommen würde, wenn sie die Wahrheit sagen würde (pag. 516 Z. 602 ff.). Sie hatte offensichtlich Angst, in Anwesenheit unter anderem des Beschuldigten 1 und von F.________ im Einvernahmezimmer, belastende Aussagen zu machen. Vor diesem Hintergrund ist ihr damaliges Aussageverhalten grundsätzlich nachvollziehbar.