1299 ff.). Zumal vorwiegend innere Tatsachen bestritten sind, ist der Aussagenwürdigung ein erhöhtes Gewicht beizumessen. Die wenigen objektiven Beweismittel werden im Rahmen der nachfolgenden Aussagenwürdigung mitberücksichtigt. 10.3.2 Würdigung der Aussagen von G.________ Die Aussagen von G.________ spielen in Bezug auf die Frage, inwiefern die Beschuldigten an den Urkundenfälschungen beteiligt waren, eine entscheidende Rolle. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, gab G.________ in der ersten delegierten polizeilichen Befragung bereitwillig Auskunft zu ihrer persönlichen Situation und zur Bekanntschaft mit den Ehegatten