_ beantragte Sozialhilfe gefälscht hat, so dass tiefere Konto-Saldi ausgewiesen wurden, dies in der Absicht, den Ehegatten ________ Sozialhilfe zu ermöglichen, auf welche sie keinen Anspruch hatten. Mangels Anfechtung ist dieser Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Diese Urkundenfälschung bildet die Haupttat zum vorliegend zu beurteilenden Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenfälschung gegenüber dem Beschuldigten 1 (AKS Ziff. I.D.1). Die Täterschaft von F.________ ist damit nicht mehr bestrit-