Gegenüber F.________ erfolgte vor der ersten Instanz ein Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (AKS Ziff. I.A.1), begangen zwischen dem 1. Februar 2016 und dem 3. März 2016 an der ________ in J.________ (Handlungsort) und auf der Gemeindeverwaltung in I.________ (Erfolgsort), indem F.________ Bankauszüge der O.________ AG als Grundlage für die von den Ehegatten ________ beantragte Sozialhilfe gefälscht hat, so dass tiefere Konto-Saldi ausgewiesen wurden, dies in der Absicht, den Ehegatten ________ Sozialhilfe zu ermöglichen, auf welche sie keinen Anspruch hatten.