_, indem die Ehegatten ________ im Wissen darum, dass die fraglichen Bankauszüge als Grundlage für die Bemessung ihres Anspruchs auf Sozialhilfe dienen würden, die gefälschten Urkunden bei der Gemeinde I.________ mit ihrem Antrag vom 3. März 2016 auf Sozialhilfe einreichten, in der Absicht, die Gemeinde I.________ über den Umfang ihres Anspruchs auf Sozialhilfe zu täuschen. 10.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten und erstellt ist, dass die Beschuldigten im angeklagten Zeitraum Sozialhilfe bezogen und beide den Antrag auf Ausrichtung von Sozialhilfe inkl. des For-