, begangen am 3. März 2016 auf der Gemeindeverwaltung in I.________, indem die Ehegatten ________ im Wissen darum, dass die fraglichen Bankauszüge als Grundlage für die Bemessung ihres Anspruchs auf Sozialhilfe dienen würden, die gefälschten Urkunden bei der Gemeinde I.________ mit ihrem Antrag vom 3. März 2016 auf Sozialhilfe einreichten, in der Absicht, die Gemeinde I.________ über den Umfang ihres Anspruchs auf Sozialhilfe zu täuschen.