Zwischen letzterer und dem Beschuldigten 1 ist zurzeit ein Strafverfahren hängig. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland stellte dem Beschuldigten 1 am 8. Oktober 2024 in Aussicht, beim Regionalgericht Bern-Mittelland wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung, eventualiter Ausnützen der Notlage zum Nachteil von F.________ und wegen Drohung (mehrfach), Beschimpfung und Verleumdung zum Nachteil von M.________ sowie wegen Drohung (mehrfach) zum Nachteil von N.________ Anklage zu erheben (pag. 1472 ff.).