7. Vorbemerkung Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte 1 als Pastor der Freikirche L.________, welche er selbst mitgründete, amtete und auch heute immer noch amtet. Er ist das Oberhaupt dieser Freikirche. Die Beschuldigte 2 ist die Ehefrau des Beschuldigten 1. G.________ und F.________ waren Mitglieder der Freikirche. G.________ trat im Dezember 2018 aus der L.________ aus (pag. 511 Z. 387 f.). F.________ tat dies im Jahr 2023 (vgl. pag. 1193 Z. 9 ff.). Zwischen letzterer und dem Beschuldigten 1 ist zurzeit ein Strafverfahren hängig.