7 Damit ist Ziff. B.I. (Freispruch von den Anschuldigungen der Anstiftung zur Urkundenfälschung und des Betrugs) in Rechtskraft erwachsen. Von der Kammer zu überprüfen sind in Bezug auf die Beschuldigte 2 demgegenüber Ziff. B.II.1. und 2. (Schuldsprüche wegen Urkundenfälschung und unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe) sowie Ziff.