6 Fürsprecher D.________ bestätigte für die Beschuldigte 2 anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung die im Rahmen der Berufungserklärung vom 15. Oktober 2024 gestellten Anträge wie folgt (pag. 1367 und 1660; Hervorhebungen im Original): 1. C.________ sei vollumfänglich freizusprechen; unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern;