5 digten eingeholt. Weiter wurden hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ergänzende Berichte der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) der Stadt Bern, datierend vom 31. Juli 2025 (pag. 1590), und des Staatssekretariats für Migration (SEM), datierend vom 27. Juni 2025 (pag. 1489 ff. und 1501 ff.), eingeholt. Ebenfalls wurden die Akten BM ________ betreffend den Beschuldigten 1 ediert (vgl. pag. 1581 f.). An der oberinstanzlichen Verhandlung reichten Rechtsanwalt B._____