Wie die Vorinstanz bereits ausgeführt hat, sagte der Gemeindepräsident anlässlich seiner Einvernahme an der Hauptverhandlung aus, dass zwischen dem Schreiben vom 22. Dezember 2021 und der Einreichung der Strafanzeige kein Kontakt mit den ehemals Beschuldigten stattgefunden habe. Vielmehr habe man nach Rücksprache mit ihrem Anwalt beschlossen, die Strafanzeige «so durchzuziehen» (PEN 618+619, pag. 277 Z. 41 f.).