Dies gilt umso mehr, als der 31. März 2022 ein Donnerstag war und die Berufungsführerin bereits am Dienstag, 5. April 2022 Strafanzeige erstattete. Demnach lag zwischen Fristablauf und tatsächlicher Einreichung der Strafanzeige noch ein Wochenende. Wie die Vorinstanz bereits ausgeführt hat, sagte der Gemeindepräsident anlässlich seiner Einvernahme an der Hauptverhandlung aus, dass zwischen dem Schreiben vom 22. Dezember 2021 und der Einreichung der Strafanzeige kein Kontakt mit den ehemals Beschuldigten stattgefunden habe.