Vorakten). Sollte die Einwohnergemeinde C.________ tatsächlich (unberechtigterweise) davon ausgegangen sein, dass sie den Antrag auf Fristerstreckung für die Durchführung der Druck bzw. Dichtheitsprüfung bis am Donnerstag 31. März 2022 konkludent gutgeheissen hätten, so erscheint eine Strafanzeige am Dienstag, 5. April 2022, übereilt. Denn: Für den Prüfbericht war keine explizite Frist eingeräumt worden (vgl. auch Aussage von A.________, pag. 286, Z. 21 ff. Vorakten). Die Einwohnergemeinde C.________ hätte daher zumindest die nächsten Tage abwarten müssen, zumal die Zustellung auch per B-Post zulässig wäre und länger dauern kann.