Die F.________ AG hat am 23. März 2022 die Druck- bzw. Dichtheitsprüfung durchgeführt (pag. 69 ff. Vorakten). Die F.________ AG hat anschliessend am Mittwoch, 6. April 2022, ihren Prüfbericht der der Post übergeben. Dabei gilt es festzuhalten, dass in Bezug auf die Einreichung des Prüfberichts keine Frist gesetzt wurde. Selbst bei Annahme einer konkludenten Fristerstreckung wäre die Durchführung fristgerecht erfolgt.