7. Die Vorinstanz erwog zum Rückgriff zusammenfassend Folgendes (PEN 24 540, pag. 19 f.): Zusammenfassend ist festzuhalten, dass B.________ und A.________ in der Verfügung vom 9. November 2021 aufgefordert wurden, bis spätestens am 20. Dezember 2021 die Drucks- und Dichtheitsprüfung vorzunehmen. Der entsprechend Prüfbericht sei der Gemeinde einzureichen. Eine Frist für die Einreichung des Prüfberichts wurde nicht gesetzt.