4 mit Wasser im Winter aufgrund des Einfrierens keinen Sinn mache. In der Folge sei die F.________ AG vorwiegend mit dem AWA in Kontakt gestanden (vgl. PEN 23 618+619, pag. 92 f.). Der Gemeindepräsident J.________ bestätigte anlässlich seiner Einvernahme an der Hauptverhandlung die schriftliche Auskunft der F.________ AG und führte an, dass man dies zur Kenntnis genommen und die Frist bis Ende März 2022 verlängert habe (PEN 23 618+619, pag. 276 Z. 27 ff.).