Mit Strafbefehlen vom 13. Mai 2022 wurden die ehemals Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen gewässerschutzrechtliche Vorschriften schuldig erklärt und entsprechend verurteilt (PEN 23 618+619, pag. 56 f. und 62 f.). Dagegen erhoben die ehemals Beschuldigten am 17. Mai 2022 und 20. Mai 2022 Einsprache, woraufhin sie mit Urteil vom 18. Juli 2024 freigesprochen wurden (PEN 23 618+619, pag. 60, 66 und 293 ff.).