69 ff. und 93). Am 5. April 2022 erstattete die Berufungsführerin Strafanzeige gegen die ehemals Beschuldigten wegen Verletzung gewässerschutzrechtlicher Vorschriften (PEN 23 618+619, pag. 2 ff.). Am 7. April 2022 ging bei der Berufungsführerin das Protokoll der Dichtheitsprüfung ein (PEN 23 618+619, pag. 68 ff.). Mit Schreiben ebenfalls vom 7. April 2022 nahm die Berufungsführerin Bezug auf das Schreiben vom 22. Dezember 2021 und teilte den ehemals Beschuldigten unter anderem mit, dass sie Strafanzeige eingereicht habe (PEN 23 618+619, pag.