28 GschV wird namentlich kontrolliert, ob die Lagereinrichtungen (einschliesslich Leitungen) dicht sind. Anhang 1 des kommunalen Schutzzonenreglements für die Quellfassungen M.________ (Quartierteil) der Wasserversorgung E.________ (Ortschaft) schreibt regelmässige Dichtheitsprüfungen der Jaucheleitungen vor, wobei die Gemeinde verpflichtet ist, die Prüfungen anzuordnen (PEN 23 618+619, pag. 8 f.). Bei den Jaucheleitungen der Betriebsgemeinschaft D.________ wurde noch nie eine Dichtheitsprüfung durchgeführt, weshalb diese mehrfach mündlich und schriftlich dazu aufgefordert wurde. Die Betriebsgemeinschaft D.__