Am 31. Juli 2024 eröffnete das Regionalgericht ein selbstständiges nachträgliches Verfahren zwecks Überprüfung des Rückforderungsanspruchs betreffend die Verfahrenskosten und Entschädigungen der Verfahren PEN 23 618+619, insgesamt ausmachend CHF 6'400.00, gegenüber der Einwohnergemeinde C.________. Gleichzeitig wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen und allfällige Beweismittel einzureichen (PEN 24 540, pag. 001 f.). Am 6. August 2024 reichte die Einwohnergemeinde C.________ ihre Stellungnahme ein.