3. Das Verfahren wird an die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern zurückgewiesen zur Durchführung einer vertrauensärztlichen Untersuchung sowie zur anschliessenden neuerlichen Beurteilung der Frage der Hafterstehungsfähigkeit und damit zusammenhängend des beantragten Vollzugsaufschubs. 4. Die Kosten des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'600.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 5. Die Kosten des oberinstanzlichen Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern.