Das Gedächtnis betreffend], exekutiven, attentionalen und raum-assoziierten Teilfunktionen gezeigt, wobei diese Beschwerden möglicherweise langzeitig bleiben würden. Bei diesen Einschränkungen sei der Beschwerdeführer deutlich verlangsamt, gebe inadäquate Antworten, antworte tagential [recte wohl tangential], wiederhole dieselben Fragen/Aussagen und habe eine sehr limitierte Störungseinsicht. Aufgrund des genannten Störungsbildes und der Einschränkungen sei der Beschwerdeführer verhandlungsunfähig (pag.