Ein Sachurteil fällt zudem regelmässig ausser Betracht, wenn das Gericht die Sache in der konkreten prozessualen Konstellation erstmals zu beurteilen hätte. Ein Sachurteil wäre bei solchen Gegebenheiten funktionell inadäquat und zudem mit dem Verlust einer Rechtsmittelinstanz für die betroffene Partei verbunden.